Auszug aus der Satzung der Fuchsturm-Gesellschaft

§ 2 Zweck und Aufgaben der Gesellschaft

  1. Die Fuchsturm-Gesellschaft erfüllt ausschließlich gemeinnützige Aufgaben im Sinne der Steuerbegünstigung und Abgabenordnung. Sie ist uneigennützig und selbstlos tätig.
  2. Die Fuchsturm-Gesellschaft ist bestrebt die Burgruinen (Windberg, Kirchberg,Greifberg) auf dem Hausberg bei Jena zu erhalten, dazugehörigen Grund und Boden sowie dahin führende Wanderwege zu pflegen und zu sichern sowie Rastplätze anzulegen. Damit sollen der berg und die Berggaststätte ein Bereich der Naherholung für die Bürger Jenas und der weiteren Umgebung, ein Touristenziel und Anziehungspunkt von historischer Bedeutung für Fremde und Besucher aus nah und Fern bleiben.
  3. Die Fuchsturm-Gesellschaft fördert Traditionspflege, Heimatgeschichte, Naturschutz, Denkmalschutz, Landschaftspflege, Wanderfreudigkeit und Umweltschutz. Sie Unterstützt jede Art geselligen Verkehrs der Mitglieder bis hin zu Veranstaltungen für Gäste und zu öffentlichen Anlässen.
  4. Durch die freie Vereinigung gleichgesinnter Menschen werden wechselseitige Anregungen gegeben, gutnachbarliche Zusammenarbeit und Geselligkeit gefördert.
  5. Die Fuchsturm-Gesellschaft ist eine freie Vereinigung Gleichgesinnter jeglichen Standes,Glaubens, Berufes und unabhängig von der Nationalität.
  6. Mitglied der Fuchsturm-Gesellschaft können Bürger und Bürgerinnen ab dem 16. Lebensjahr werden.
  7. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung unter Angabe von2 Bürgen aus den Reihen der Mitglieder erworben.
  8. Mitglieder sind verpflichtet: Sich mit den Zielen und Aufgaben (§2) einverstanden zu erklären und aktiv bei deren Realisierung mitzuwirken in manueller, ideeller oder finanzieller Form und die Beiträgegemäß der Beitragsordnung zu entrichten.

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