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Die
Fuchsturm-Gesellschaft e.V. ist berechtigt,
Bestätigung
über Zuwendungen im Sinne des § 10b des
Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1, Nr. 9
des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaft/
Personen-Vereinigung oder Vermögensmassen, zu erstellen.
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